Kleetes Snow
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Strafbefehl = Arbeitsverbot in Deutschland

Vielen Leuten wird es ähnlich gehen. Nach einem Strafbefehl mit Führerscheinentzug, ohne die Möglichkeit, sich überhaupt zum Sachverhalt zu äußern - oder sich verteidigen zu können - bedeutet das für viele Menschen ein Arbeitsverbot in Deutschland.

Sind wir eine Demokratie?

Oder haben wir es hier immer noch mit Sondergerichtsbarkeiten, wie sie zu Hitlers Zeiten (Zitat eines Bundesgeneralanwaltes) zu tun?

Diese Strafbefehle werden durch die obersten Bundesrichter geduldet, verstoßen jedoch gegen Art. 6 der europäischen Menschenrechtskommission, die 1974 auch von Deutschland unterzeichnet wurde (faires Gerichtsverfahren mit der Möglichkeit der Verteidigung des Beschuldigten). Desweiteren verstößt diese Praktik gegen Art. 6-3-d der europäischen Menschenrechtskommission, da in solchen Fällen das Recht, Fragen an Belastungszeugen zu stellen, bzw. stellen zu lassen, verwehrt wird.

Solltest du auch Leute kennen, denen ihre Rechte aberkannt wurden, dann melde dich oder gib demjenigen Bescheid, dass er sich melden und seine Geschichte äußern kann. Alle sollen von unseren Schicksalen erfahren! Das Forum steht für jede Meinung offen.

Gibt es genug Leute, denen diese Praktik ebenfalls stinkt, dann gibt es die Möglichkeit, die Herren "Richter und Staatsanwälte" auch in Straßbourg vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrecht zur Verantwortung zu ziehen.

Euer Kleetes-Snow